# Werbemittelshop für Versicherungs- und Finanzvertriebe

Stand: 4. Oktober 2026. HTML-Fassung: https://veredel.com/branchen/versicherungsvertrieb

Agenturen, Generalvertretungen und Vertriebspartner bestellen Kleidung, Werbeartikel und Drucksachen im Design ihrer Gesellschaft selbst. Das Vertriebsmarketing legt Sortiment und Motive einmal fest, jede Agentur bestellt und bezahlt für sich.

## Kurz gesagt

veredel gibt Versicherern, Bausparkassen und Finanzvertrieben einen geschlossenen Shop für ihre Agenturen und Vertriebspartner. Die Agentur wählt aus dem freigegebenen Sortiment, ein Werbemittelhändler veredelt, liefert in die Agentur und stellt der Agentur direkt in Rechnung. Die Gesellschaft behält Markenauftritt und Motive in der Hand, ohne Bestellungen einzusammeln.

## Was ein Vertrieb mit selbstständigen Agenturen lösen muss

- **Viele Unternehmer, eine Marke.** Ausschließlichkeitsvertreter und Vertriebspartner sind selbstständig. Sie kaufen ihre Ausstattung selbst, sollen aber aussehen wie die Gesellschaft.
- **Wiederkehrender Bedarf.** Neue Agenturen brauchen eine Erstausstattung, bestehende laufend Kundengeschenke, Material für Kundenveranstaltungen und Kleidung für Messen und Stadtfeste.
- **Regeln für Geschenke an Kunden.** Ein Geschenk zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags darf höchstens 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr wert sein (§ 48b VAG). Das Sortiment sollte das von vornherein berücksichtigen.
- **Kein Postfach für Einzelbestellungen.** Wer Werbemittel per Formular, E-Mail und Sammelbestellung organisiert, beschäftigt jemanden im Vertriebsmarketing mit Weiterleiten statt mit Marketing.
- **Neue Kampagnen, neue Motive.** Ein Motiv mit Agenturname oder Regionalbezug muss vor dem Druck geprüft werden, damit es zur Marke passt.

## So funktioniert es mit veredel

1. **Sortiment abstimmen.** Zentrale und Händler wählen Produkte, Logos und Veredelung.
2. **Standort bestellt.** Filialen und Partner bestellen selbst, auch als Nachbestellung.
3. **Druckfreigabe.** Ein neues Motiv geht erst nach Ihrer Freigabe in Produktion.
4. **Lieferung und Rechnung.** Der Händler liefert an den Standort und rechnet direkt ab.

1. Vertriebsmarketing und Händler stimmen Produkte, Logos und Veredelung ab, etwa getrennt nach Agenturausstattung, Kundengeschenken und Veranstaltungsmaterial.
2. Der Händler richtet einen geschlossenen Shop im Corporate Design der Gesellschaft ein, auf Wunsch unter einer eigenen Domain.
3. Die Gesellschaft lädt Agenturen und Vertriebspartner ein. Angemeldet wird mit einem Code per E-Mail, ohne Passwort.
4. Die Agentur bestellt aus dem Sortiment, auch als Nachbestellung einer früheren Bestellung, mit ihrer eigenen Rechnungs- und Lieferadresse.
5. Ein neues Motiv, zum Beispiel mit dem Namen der Agentur, geht erst nach der Druckfreigabe in Produktion.
6. Der Händler liefert in die Agentur, mit Sendungsverfolgung, und stellt der Agentur die Bestellung direkt in Rechnung.

## Was Ihr Vertriebsmarketing steuert

- **Sortiment je Vertriebsweg.** Sichtbarkeitsgruppen legen fest, wer was sieht: Ausschließlichkeitsvertrieb, Makler, Bankvertrieb oder einzelne Regionaldirektionen sehen jeweils ihr eigenes Sortiment.
- **Motive und Druckfreigabe.** Agenturen können eigene Motive hochladen. Produziert wird erst, wenn der Korrekturabzug freigegeben ist.
- **Wert der Kundengeschenke.** Sie legen fest, welche Artikel als Kundengeschenk im Shop stehen. Was über der Grenze von 15 Euro liegt, nehmen Sie aus diesem Bereich heraus.
- **Übersicht.** Die Gesellschaft sieht alle Bestellungen des Shops und exportiert sie als CSV, zum Beispiel für die Abrechnung eines Werbekostenzuschusses.
- **Zuschüsse und Budgets.** Budgets je Agentur und Freigaben durch die Direktion gehören zum Leistungsumfang von Brand Shop. Den genauen Umfang legt Ihr Angebot fest.

![Eine neue Agenturausstattung geht erst nach der Freigabe des Korrekturabzugs in Produktion.](https://veredel.com/assets/content/proof-approval-960-27f1aac80d3d.webp)

## Was Agenturen typischerweise bestellen

| Bereich | Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
| Agenturausstattung | Poloshirts, Blazer-Pins, Notizbücher, Kugelschreiber, Visitenkarten | einheitlich für alle Agenturen, Name der Agentur als eigenes Motiv |
| Kundengeschenke | Regenschirme, Trinkflaschen, Kalender, Kugelschreiber | Wert je Kunde und Jahr im Blick behalten |
| Kundenveranstaltungen | Stofftaschen, Giveaways, Kleidung für das Team | rechtzeitig vor dem Termin bestellen |
| Recruiting und Nachwuchs | Material für Ausbildungsmessen, Onboarding-Pakete für neue Vertriebspartner | als feste Pakete im Sortiment |

## Beispiel

Eine Versicherungsgesellschaft mit 400 Agenturen nutzt Brand Shop für 349 € im Monat. Das entspricht 0,87 € je Agentur und Monat, unabhängig davon, wie viele Personen in einer Agentur bestellen. Ware und Veredelung bezahlt jede Agentur zu den Preisen des Händlers. Die Zahlen sind ein Beispiel, kein Kundenfall.

## Häufige Fragen

**Wer bezahlt die Bestellung, die Gesellschaft oder die Agentur?**
Die Agentur, die bestellt. Der Händler stellt ihr die Bestellung direkt in Rechnung. Die Gesellschaft bezahlt die Lizenz für den Shop.

**Können Agenturen ihren eigenen Namen auf die Produkte bringen?**
Ja. Die Agentur lädt ihr Motiv hoch, der Händler erstellt einen Korrekturabzug, und produziert wird erst nach der Freigabe.

**Sehen Makler und Ausschließlichkeitsvertreter dasselbe Sortiment?**
Nicht zwingend. Über Sichtbarkeitsgruppen legen Sie fest, welche Gruppe welche Produkte sieht.

**Was darf ein Kundengeschenk kosten?**
Zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses höchstens 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr (§ 48b VAG). Für die steuerliche Behandlung beim Kunden gelten eigene Regeln, siehe den Ratgeber zu Kundengeschenken.

**Können wir unseren bisherigen Werbemittelhändler behalten?**
In der Regel ja. Arbeiten Sie noch mit keinem Händler, stellt veredel den Kontakt zu einem Partnerhändler her.

**Wo liegen die Daten der Agenturen?**
Anwendung, Datenbank und Dateien liegen in Frankfurt am Main. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung erhalten Sie auf Anfrage.

## Quellen

- § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz, Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__48b.html, abgerufen am 4. Oktober 2026
